Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind in erster Linie das Strafrecht und das Ausländerrecht. Es liegt mir insbesondere viel daran, eine fundierte Beratung und Vertretung sowohl im Strafrecht als auch im Ausländerrecht aus einer Hand zu gewährleisten. Dies ist von großer Bedeutung, da bereits im Rahmen der Strafverteidigung mögliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen einer Verurteilung in den Blick genommen werden müssen und die Verteidigungsstrategie entsprechend auszurichten ist.

 

Ich verteidige Sie in den meisten Bereichen des allgemeinen und besonderen Strafrechts. Dabei werde ich in allen Verfahrensstadien für Sie tätig. In der Regel ist die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers schon im Ermittlungsverfahren von Vorteil. Es besteht in geeigneten Fallkonstellationen auch die Möglichkeit einer Beiordnung als Pflichtverteidiger.

 

Mein anderer großer Tätigkeitsbereich ist das Ausländer- oder Migrationsrecht. Hier berate und vertrete ich Sie bei sämtlichen aufenthaltsrechtlichen oder asylrechtlichen Fragen. Dazu gehören die Beantragung von Visum, Aufenthaltserlaubnis, Asyl oder Duldung sowie das Vorgehen gegen negative Bescheide der Ausländerbehörde, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder der deutschen Auslandsvertretungen.

 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Zusammenspiel mit meiner Tätigkeit im Strafrecht zudem auf der Vermeidung einer Ausweisung.

 

Ferner unterstütze ich Sie in Ihrem Einbürgerungsverfahren vor der Staatsangehörigkeitsbehörde.

 

Darüber hinaus stehe ich jedoch auch bei ausgewählten Problemen in anderen Rechtsgebieten zu Ihrer Verfügung. Mit großem Engagement setze ich mich für Sie in Fällen der Diskriminierung aufgrund von Religion oder Abstammung ein, speziell solchen des antimuslimischen Rassismus.